Wind- und Sturmsicherung von Rollschutzabdeckung für Pool
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Schäden, die durch Wind und Sturm entstehen sind von der Gewährleistung ausgenommen. Daher müssen Sie bei Wind- und Sturmwarnungen auch bei Ihrer Rollschutzabdeckung vom Pool folgendes beachten:
Rollschutzabdeckung muss gesichert werden!
Bei bei Sturm-/ Unwetterwarnungen sollten Pool Abdeckungen jeglicher Art in Sicherheit gebracht werden. Es gibt für den Rollschutzabdeckungen zwar eine Wind-, aber keine Sturmsicherung. Also ab ca. Windstärke 6 (39 - 49 km/h) unbedingt die Abdeckung vom Schwimmbecken nehmen!
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Wir beantworten diese gerne!
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